Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma eticur) GmbH anlässlich der Sicherstellung der Einlagerung in externen Geburtskliniken entnommener allogener Nabelschnurblutspenden im Universitätsklinikum Erlangen
Präambel
eticur) tritt als Dienstleister im Bereich Stammzellgewinnung und –einlagerung für die Eltern der Spender von autologem Nabelschnurblut auf. Das Unternehmen ist logistisch in der Lage, deutschlandweit in Geburtskliniken jeweils unmittelbar nach der Entbindung allogene Nabelschnurblutspenden einzusammeln, um diese bei der öffentlichen Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen zur Einlagerung zu bringen.
§ 1 Rechtliche Stellung der Firma eticur)
eticur) wird als Beauftragte des Universitätsklinikums Erlangen tätig. Es erbringt in diesem Zusammenhang folgende Leistungen:
- Deutschlandweite Vermittlung des Kontakts zu Eltern, die sich zu einer allogenen Nabelschnurblutspende an die öffentliche Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen in einer mit eticur) kooperierenden Geburtsklinik bereit erklärt haben.
- Gewinnung des allogenen Nabelschnurblutes in den mit eticur) kooperierenden Geburtskliniken einschließlich der Bereitstellung geeigneter Entnahme-Kits für allogene Nabelschnurblutspenden vor Ort und der Generierung der notwendigen Spenderdaten unter Einsatz geeigneter Formulare.
- Organisation und Durchführung eines qualitätsgesicherten und versicherten Transports von der jeweiligen Entnahmeklinik in das Universitätsklinikum Erlangen, Abteilung für Hämostasiologie und Transfusionsmedizin, Krankenhausstr. 12, 91054 Erlangen.
eticur) gewährleistet, dass die im Auftrag des Universitätsklinikums Erlangen erbrachten Leistungen die gesetzlichen Vorschriften, die medizinisch-wissenschaftlichen Leit- und Richtlinien, insbesondere die Richtlinie zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut und die Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer sowie die Erkenntnisse nach dem neuesten Stand der Medizin und Wissenschaft und Forschung beachten.
eticur) gewährleistet weiterhin, dass die Gewinnung des Nabelschnurbluts in den Geburtskliniken und der Transport der Nabelschnurblutspenden in die Stammzellbank des Universitätsklinkums Erlangen rechtmäßig unter einer von der zuständigen Behörde erteilten Herstellungserlaubnis erfolgen.
§ 2 Rechtsverhältnis zu den gesetzlichen Vertretern des Kindes
eticur) wird für den Fall, dass sich die Mutter bzw. die Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter des Kindes für eine allogene Nabelschnurblutspende zugunsten der Stammzellbank des Universitätsklinikums entscheiden, nicht im Auftrag der gesetzlichen Vertreter desKindes tätig, sondern ausschließlich als Beauftragte des Universitätsklinikums Erlangen.
Ansprechpartner ist daher im Fall einer allogenen Nabelschnurblutspende stets das Universitätsklinikum Erlangen; die Firma eticur) GmbH ist insoweit jedoch beauftragt und befugt, Erklärungen der gesetzlichen Vertreter des Kindes stellvertretend für das Universitätsklinikum Erlangen in Empfang zu nehmen, soweit die in § 1 genannten Pflichten hiervon betroffen sind.
§ 3 Vergütung
eticur) ist nicht berechtigt, eine Vergütung oder Aufwendungsersatz für die in § 1 genannten Leistungen zu verlangen. eticur) überlässt der Mutter bzw. den gesetzlichen Vertretern des Kindes das Entnahmebox vorab leihweise zum Zwecke der Verwendung bei der Spende anlässlich der Geburt des Kindes. Sollte es zu keiner Entnahme von Nabelschnurblut kommen, verpflichtet sich die Mutter die Entnahmebox an eticur) zurückzuschicken. eticur) behält sich vor, für die überlassene Entnahmebox einen pauschalierten Wertersatz in Höhe von EUR 195 zu verlangen, wenn die Mutter bzw. die gesetzlichen Vertreter des Kindes die bereits zugesagte Spende nicht vollziehen und die Entnahmebox binnen eines Monats nach dem errechneten Geburtstermin nicht an eticur) zurückgeben.
§ 4 Haftung
Die Haftung von eticur) für den in § 1 genannten Vertragsgegenstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für von eticur) zur Vertragserfüllung gegenüber dem Universitätsklinikum Erlangen eingeschaltete Dritte.
Für Fälle der versehentlichen oder nicht berechtigten Vernichtung oder sonstigen Unbrauchbarmachung des Stammzellenpräparats vor erfolgreicher Einlagerung in der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen übernimmt eticur) ausschließlich die Haftung für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
§ 5 Datenschutz
eticur) wird als Beauftragte des Universitätsklinikums Erlangen ermächtigt, die zur Durchführung des Vertrages notwendigen persönlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter zu speichern und an das Universitätsklinikum Erlangen, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, weiter zu geben. eticur) behandelt diese Daten vertraulich und verpflichtet seine Vertragspartner ebenfalls zur Vertraulichkeit.
eticur) ist berechtigt, die zum Einsatz des Stammzellpräparats zu Therapiezwecken notwendigen Daten an das Universitätsklinikum Erlangen weiter zu geben.
eticur) gewährleistet, sofern die persönlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter des Kindes elektronisch an die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen übermittelt werden, dass die hierfür verwendete Internetplattform und Verbindung den aktuellen datenschutzrechtlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.
§ 6 Schlussbestimmungen
Andere als die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Inhalte sind nicht vereinbart. Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird das Landgericht München als zuständiges Gericht vereinbart.

