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Die Spendebereitschaft

Zahlen und Fakten zur Nabelschnurblutspende

 

Erfreulicherweise ist die Bereitschaft zu einer Spende von Nabelschnurblut bei werdenden Eltern, die die Stammzellen nicht für das eigene Kind aufbewahren möchten, sehr hoch. Das Motiv für eine Spende liegt in der begründeten Hoffnung, damit einem erkrankten Patienten in Zukunft eine evtl. lebensrettende Therapie zu ermöglichen. Aktuell wurden inzwischen weltweit bereits mehr als 25.000 gespendete Nabelschnurblut-Präparate eingesetzt.    

Die Hoffung, dass das eigene Kind im Bedarfsfall von dieser Spende profitieren könnte, ist hingegen unrealistisch. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Mit der Spende entfällt Ihr Anspruch auf das eingelagerte Präparat. Es gibt somit keine Garantie, dass die Zellen noch verfügbar sind, sollte ihr Kind sie benötigen 
  • Öffentlich gespendete Stammzellen aus der Nabelschnur werden vor allem als Alternative zur Knochenmark-Stammzellspende für Leukämiekranke eingesetzt. Für diese Behandlungsmöglichkeit sind aber die passenden Stammzellen eines anderen, verwandten oder unverwandten Spenders immer vorzuziehen, da ein wesentlicher Bestandteil der Heilung, die immunologische Reaktion des Transplantats gegen die Leukämiezellen ist. 
  • Fast alle Schwangeren kommen für eine private Aufbewahrung (für das eigene Kind) in Frage, aber bei etwa 30 Prozent kann eine öffentliche Spende nicht realisiert werden. Dies liegt an den strengen Ausschlusskriterien, die festgelegt wurden, um einen erkrankten Fremd-Empfänger zu schützen. Zum Beispiel: Wenn Sie Rhesus-negativ sind und deshalb eine Rhesusprophylaxe erhalten, dürfen Sie nicht mehr spenden. Der Grund: Bei der Rhesusprophylaxe handelt es sich um die Gabe eines Blutproduktes und damit ist eine Spende ausgeschlossen. Bei einer privaten Aufbewahrung spielt dies dagegen keine Rolle. 
  • Von den verbleibenden 70 % kann nur jede zweite Nabelschnurblutspende auch wirklich aufbewahrt und freigegeben werden. Der Grund liegt meistens an einer Unterschreitung der erforderlichen Mindest-Zellzahl der blutbildenden Stammzellen im Präparat. Diese ist aber erforderlich, um eine erfolgreiche Leukämie-Behandlung bei einem anderen Patienten durchführen zu können. Präparate unterhalb einer bestimmten Zellzahl müssen deshalb leider verworfen werden. Bei einer privaten Einlagerung kann diese Zellzahl problemlos unterschritten werden, weil es hier um eine andere Anwendung geht: Die im Rahmen der regenerativen Medizin für das eigene Kind eingesetzten Stammzellen können problemlos vermehrt und damit auch schon in kleiner Zellzahl erfolgreich eingesetzt werden.  

Fazit:

Nur etwa jede dritte Nabelschnurblut-Spende kann aus regulatorischen Gründen auch tatsächlich dauerhaft aufbewahrt werden. Eltern erhalten allerdings keine Rückmeldung über den Einlagerungserfolg. Selbst wenn alle Testungen zu einer erfolgreichen Aufbewahrung führen, besteht nach Spende kein eigener Anspruch mehr auf das Präparat. Wenn Sie also sicher sein wollen, dass die Stammzellen Ihres Kindes diesem in Zukunft auch wirklich zur Verfügung stehen, wählen Sie den Weg der privaten Einlagerung.